Was ist wenn das Finazamt einen Fehler zu meinen Gunsten macht? Muss ich Einspruch einlegen?

2 Antworten

Ich würde keinen Einspruch einlegen. Der hat ja auch keinen Wert, da du nicht beschwert bist. Ich würde abwarten und die Sache rechtskräftig werden lassen. Das FA hat eh die Möglichkeit einen rechtswidrigen Steuerbescheid wieder aufzuheben und rückgäng zu machen bzw. die Überzahlung zurück zu verlangen. Aber da müsste sie erst einmal den Fehler selbst entdecken und bist du zudem durch die Verjährung geschützt und wohl auch durch einen Wegfall der Bereicherung.

Du gibst hier an die Eink.-St.-Erkl. selber gemacht zu haben. Zumindest gehe ich davon aus. Sollte allerdings dieses ein Steuerberater gemacht haben würde ich es ausgeben !! Denn dann kannst Du immer sagen; Du bist davon ausgegangen das alles seine Richtigkeit hat. Also ich würde nichts unternehmen ! Käme für mich aber auch auf die Höhe der Erstattung an. Wie leicht würde mir die Rückzahlung fallen ? Andererseits glaube ich kaum das die das selber mal merken ! Die suchen doch nur nach Fehlern beim Steuerzahler wo die noch was bekommen. Die selber gehen ja nicht davon aus das ihnen Fehler passieren. Ich weiß nicht wie das Finanzamt arbeitet.... Gehen Bescheide, selbst nach Prüfung, noch durch andere Abteilungen ? Die dann den Fehler feststellen ??