Was geschieht während sog. Sperrzeiten ALG mit dem Rentenkonto?

1 Antwort

Folge der Sperrzeit ist, dass der Arbeitslose / Arbeitssuchende während der Verhängung kein Arbeitslosengeld bezieht. Dies führt auch dazu, dass während der Sperrzeit keine Pflicht zur Rentenversicherung besteht.