Muß ich bei einer Kontenklärung vom Rentenkonto bei der Rentenversicherung mitwirken?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Versicherter hast Du bei der Rentenversicherung schon eine Mitwirkunspflicht, sonst können die Deine Versicherungszeiten nicht feststellen. Du solltest auch in Deinem eigenen Interesse mithelfen, Dein Rentenkonto zu klären, sonst gibts bei der Bewilligung der späteren Rente mal ein Chaos und es kann Monate dauern, bis Du dann den Rentenbescheid bekommst. Solltest Du den Fragebogen nicht ausfüllen, droht kein Bußgeld, aber der Rententräger wird dann einen Feststellungsbescheid erlassen, der für die Daten gilt, die länger als 6 Jahre zurückliegen, der Bescheid wird dann eben auf die Daten bezogen, die im Versicherungsverlauf enthalten sind. Du kannst aber jederzeit eine Kontenklärung beantragen und die Daten richtigstellen lassen. Formulare gibt bei der Gemeinde oder per Internet www.deutsche-rentenversicherung.de

Nein, aber es ist in Deinem Interesse, denn nur so können alle Zeiten, die Dir etwas brngen können auch angerechnet werden.

In diesen Aktionen wird man auf Lücken aufmekrsam gemacht. Wenn man die klären kann, gibt es Anrechnungszeiten, oder sogar Beitrgszeiten. Wenn man ncihts macht, kann man auch ncihts gutgeschreiben bekommen.

Ja, pack die Sache endlich an! Spätestens drei Monate vor geplantem Rentenbeginn, damit Du rechtzeitig Rente bekommst.

Ohne Antrag und Kontenklärung zahlen auch die nichts aus!

Du wirst einen Kontoauszug haben oder bekommen. Den solltest du überprüfen, ob alle Zeiten enthalten sind. Die Stellen ohne Anrechungszeiten die musst du der Deutschen Rentenversicherung melden und ihr mitteilen, was du in dieser Zeit gemacht bzw. wo du gearbeitet hast.