Wann Kaufvertrag für die Küchenübernahme machen?

2 Antworten

Bevor du dem Vermieter die 3 Vorschläge für Nachmieter überreicht hast, solltest du noch keinen Kaufvertrag für die Küche machen. Du kannst ja noch nicht wissen, welchen der 3 Vorschläge dein Vermieter annehmen wird und ob dein Vermieter überhaupt einen deiner vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren wird.

Wird der Kaufvertrag über die Küche geschlossen, bevor der neue Mietvertrag zwischen Nachmieter und Vermieter unterzeichnet wurde, sollte der Kaufvertrag auf jeden Fall unter der aufschiebenden Bedingung des Mietvertragsabschlusses geschlossen werden.
Andernfalls wird der potentielle Nachmieter zum Eigentümer einer Einbauküche, die sich in einer Wohnung befindet, die letztlich gar nicht an ihn vermietet wird.
Musterformulierung: „Dieser Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Abschlusses eines Mietvertrages zwischen A ( = Nachmieter) und B ( = Vermieter).“

Textquelle und weitere Infos: https://ra-doerfer.de/aktuelles/abloese-fuer-kueche-des-vormieters/

Handelt es sich um 3 verschiedene potenzielle Nachmieter, von denen sich der Vermieter (hoffentlich) einen aussucht? Dann natürlich erst, nachdem dir bestätigt wurde, welchen er von den Nachmietern auch tatsächlich akzeptiert.