Wann gelten Kontoauszüge als unaufgefordert zugeschickt?
Ich bekomme immer wieder meine Kontoauszüge per Post, wenn ich sie nicht abhole und zahle dann auch Gebühren dafür- Jetzt habe ich gelesen, dass man die Gebühren nicht unbedingt zahlen muss, wenn die Kontoauszüge unaufgefordert zugesendet werden. Wann ist das der Fall? In meinen Kontounterlagen steht, dass die Bankd as gegen Gebühren macht, wenn man die Auszüge nicht holt. Muss man dem dann ausdrücklich widersprechen?
1 Antwort
Mit der Kontoeröffnung hast du den AGB´s der Bank zugestimmt, und in denen steht, dass nach einer bestimmten Zeit ohne ABholung der Kontoauszüge diese dem Kontoinhaber zugesandt werden. Da dadurch Kosten entstehen, zahlst du dafür natürlich auch Gebühren. Du könntest mit deiner Bank vereinbaren, dass eiine andere Zeitspanne gelten soll, bevor sie dir die Auszüge zuschicken, bei einigen Instituten haben die Kunden noch die sogenannten "Kontotaschen" oder "Kontofächer" --- evtl. kannst du mit der Bank vereinbaren, dass die Auszüge zuerst dort hinein wandern ... aber einen Anspruch darauf hast du nicht !! ... Also, entweder immer in regelmäßigen Abständen die Auszüge abholen, oder auf Electronic Banking umstellen, dann gibts die Auszüge online -- und kostenlos !! .... Grüße vom Querkopf