Vorwandspülkasten defekt, ist die Wiederherstellung der Vorwand von Seiten der Versicherung abgedeckt?
Der Vorwandspülkasten ist nach 13 Jahren defekt, es tritt Wasser aus. Es wurde entdeckt nachdem die Kellerdecke nass war.
Es ist kein materieller Schaden im Keller entstanden. Die Kellerdecke war auch nur im Bereich der Vorwand durchnässt.
Die gesamte Vorwand muss abgerissen werden und das Vorwandgestell muß erneuert werden. Die Vorwand muß wieder neu Verfliest werden. Bezahlt diesen Schaden die Gebäudeversicherung?
Meine Versicherung lehnt die Regulierung bzw. Übernahme des Schadens ab.
In den Versicherungsbedingungen steht aber das durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder deren Wasser führenden Teilen Versicherungsschutz besteht. Was ist jetzt richtig?
Vielen Dank
3 Antworten
Das heißt, Du bist Eigentümer des Gebäudes?
Wie Du schon richtig schreibst: wenn Leitungswasser mitversichert ist in der Gebäudeversicherung und dieses bestimmungswidrig austritt, ist das aus meiner Sicht in der Gebäudeversicherung versichert.
Daher ist der Widerspruch auf jeden Fall richtig. Mich würde auch interessieren, mit welcher Begründung sie den Schaden ablehnen.
Es gibt allgemeine Versicherungsbedingungen und es gibt besondere Versicherungsbedingungen als Zusatz.
Die von Dir zitierte Klausel klingt nach allgemeinen Bedingungen. Was also steht in den Zusatzbedingungen? Das könntest nur Du wissen. Wir aber kennen die nicht.
Wir wissen auch nicht, was genau Ursache des Wasseraustritts war. Auch daran könnte sich die Versicherung festhalten.
Die Empfehlung an Dich ist, zunächst einmal alle hier geltenden Bedingungen zu sichten. Gerade in den besonderen Bedingungen gibt es eine unüberschaubare Anzahl von Konkretisierungen und Leistungsausschlüssen.
Wenn da wirklich nichts zu finden sein sollte, verlangst Du von der Versicherung ultimativ eine Stellungnahme zum Grund der Leistungsverweigerung. Anschließend kannst Du Dir überlegen, ob Du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen willst. Ich würde das dringend empfehlen, denn Versicherungen ziehen im Prozeßfall alle Register.
"In den Versicherungsbedingungen steht aber das durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder deren Wasser führenden Teilen Versicherungsschutz besteht."
Na dann konfrontiere die Versicherung damit, schriftlich!
Dann wird diese sich ja dazu äußern!
Danke erstmal, Ich habe heute einen schriftlichen Widerspruch eingelegt. Bin mal jetzt auf die Antwort gespannt.