Versicherung forderte KV für Induktionfeld Schaden,den sie bekam. Kosten anerkannt laut Bearbeiter,Regulierung aber erst mit Rechnung ! Ist das rechtens??
Erst hiess es Foto des Schadens,1 Woche später: Kostenvoranschlag fürs Induktionsfeld neu zu bekommen,da ein Sprung drin ist.Das bekamen die sofort
Die Montage und Entsorgung würde vom Handwerkerpool der Versicherung erfolgen, hiess es
Dann 2 Wochen null Reaktion! Nun heisst es: Im Handwerkerpool gibt es niemanden.ABEr:
Aber was die Regulierung des Kochfeldes angeht, soll ich auf Rechnung bestellen und die regulieren dann, Schäden bei Glas Versicherung gingen nur mit Rechnung...ich will mich aber nicht drauf verlassen u erst bestellen wenn ich das Geld habe!
Das ganze zieht sich wegen Mitarbeiter Urlaub 1 Monat!_nun erneut 10 tage ab Mi in Urlaub!!!
Es hiess nach Abgabe Kostenvoranschlag wird reguliert,ich will nicht auf gut Glück bestellen u wenns ums zahlen geht , und dann x Mahnungen kriegen, weil die Versicherung faden scheinige Herauszögerungen erfindet!Kann ich auf Regulierung bestehen, da wie zuerst gewünscht Kv vorliegt u Schaden auch durch Versicherung bestätigt ist?Habe in 80 Jahren nie eine Mahnung bekommen, so dass ich das nicht will, weil die Versicherung aber so seltsam reagiert würde ich gern wissen: muss ich auf Kredit sozusagen reparieren lassen? Sachbearbeiter is bald wieder in urlaub u ich steh dann da - danke für jede info-
1 Antwort
Grundsätzlich muss eine Glasversicherung nur die Reparatur des zerstörten Glases gewährleisten. Auf eine Überweisung von Geld nach Kostenvoranschlag kannst Du nicht bestehen.
In den meisten Fällen wird jedoch in der Praxis ein Scheck zugeschickt bzw. das Geld nach eingereichter Rechnung für die Reparaturkosten überwiesen.