Versicherung forderte KV für Induktionfeld Schaden,den sie bekam. Kosten anerkannt laut Bearbeiter,Regulierung aber erst mit Rechnung ! Ist das rechtens??

1 Antwort

Grundsätzlich muss eine Glasversicherung nur die Reparatur des zerstörten Glases gewährleisten. Auf eine Überweisung von Geld nach Kostenvoranschlag  kannst Du nicht bestehen. 

In den meisten Fällen wird jedoch in der Praxis ein Scheck zugeschickt bzw. das Geld nach eingereichter Rechnung für die Reparaturkosten überwiesen.