Vorkaufsrecht für alle Fälle für verstorbene Person im Grundbuch..Vererbbar?

2 Antworten

Ein Vorkaufsrecht erlischt mit dem Tod - sprich es ist nicht vererbbar.

kann ich den Eintrag mit dem Vorkaufsrecht gleichzeitig ohne rechtliche Konsequenz auch löschen lassen?

unter Vorlage der Sterbeurkunde - ja.

lillufee

Geerbt? Ja, wenn im Grundbuch vermerkt, etwa

"vererbliches und übertragbares Vorkaufsrecht".

Andernfalls sh. wilees

Woher ich das weiß:Berufserfahrung