Vertrag Kündigen, bitte hilfe?

2 Antworten

Ich würde schriftlich (!, lass Dir von jemandem helfen, der Schriftdeutsch beherrscht) den Vertrag wegen Nichterfüllung fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und die umgehende Erstattung der Kursgebühren für den Zeitraum, in dem kein Unterricht mehr stattgefunden hat, fordern. Zur Erstattung würde ich eine Frist setzen (mindestens 2 Wochen, ich würde - da es um eine Musikschule geht, bei der meiner Erfahrung nach oft nicht täglich das Büro besetzt ist, hier 4 Wochen ansetzen). Dann überwachen, ob das Geld eingeht.

Wenn es dir grundsätzlich mehr um die Fortsetzung des Unterrichts geht als darum, das Geld zurückzubekommen, kannst Du im gleichen Schreiben auch noch alternativ darum bitten, dass man dir umgehend Vorschläge unterbreitet, wie der ausgefallene Unterricht nachgeholt werden kann (und dabei deutlich machen, dass Dir das Verständnis dafür fehlt, warum man diesbezüglich nicht längst von allein auf Dich zugekommen ist).

(Ich habe Deinen Text so verstanden, dass der Unterricht bereits seit längerer Zeit nicht stattgefunden hat. Wenn das erst seit kurzem der Fall ist, dann sieh erst mal in den Vertrag, was darin zu Unterrichtsausfall steht - genau wie ein Schullehrer kann auch ein Musiklehrer natürlich krank werden).

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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft sofort, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht.

Eifelia  13.04.2023, 11:21

Finde ich gut, aber 'Mitglied' ist man bei einer Musikschule doch eher nicht, oder?

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Eifelia  13.04.2023, 20:48
@classica

Ähm 🙃:

"Sie sind Inhaber oder Geschäftsführer einer Musikschule in freier oder privater Trägerschaft und haben Interesse an einer Mitgliedschaft?"

Hier geht es doch nicht um den Betreiber einer Musikschule, sondern um einen Musikschüler?

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