Versteuerung von Bitcoins?

2 Antworten

Du versteuerst Deine 100,- Euro pro Video abzüglich Deiner Betriebsausgaben.

Das kommt in die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung.

Du solltest prüfen, ob Du mit Umsatzsteuer arbeitest, denn Deine Kunden dürften Unternehmer sein, für die es egal ist, ob sie 100,- Euro zahlen, oder 100,- Euro plus Umsatzsteuer, die sie als Vorsteuer abziehen können, oder es sind sogar Auslandskunden, wo sowieso keine Umsatzsteur anfällt.

Aber Du könntest aus Deinen Kosten und investitionen die Vorsteuer abziehen.

Wegen der Coins fallen nur Steuern an, wennzwischen Zahlung und konvertierung noch Gewinne anfallen, was aber bei sofortige Umrechnung ja wohl nicht zu erwarten ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Egal, was Du in Deinem Nebenjob verdienst abzüglich aller Kosten, die Dir für diesen Nebenjob entstehen, mußt Du diese in Deiner EkSt-Erklärung angeben. Das wird Dir auch Dein Steuerberater so vermitteln. Da Du selbstständig bist, mußt Du eh eine EkSt-Erklärung abgeben. Werdienst Du insgesamt so wenig, dann wird das FA Deine Selbstständigkeit sowieso als "Liebhaberei" einstufen und das ist dann Deine private Angelegenheit, die sowieso vom FA nicht besteuert wird. r