Verpflichtet mich ein Personalbogen?

3 Antworten

Aber selbst wenn der Personalbogen bzw. eine mündliche Zusage bindend wäre, hast Du in der Probezeit jederzeit ein Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen. Daher sollte das eigentlich kein Problem sein.

Wann sollte denn das 1. Arbeitsverhältnis beginnen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Verpflichtet mich nun der Personalbogen bei der eigentlichen Stelle anzufangen?

Der Bogen stellt noch keinen Arbeitsvertrag dar - im Prinzip nicht einmal die Zusage eines Arbeitgebers hinsichtlich einer zu vergebenden Arbeitsstelle.

Der Personalbogen, die Einverständniserklärung alleine nicht.

Aber da Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden dürfen, kommt es wesentlich auf eure Gespräche an.

Habt ihr euch geeinigt gehabt, dann kann bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen/bestehen!