Verpflichtet mich ein Personalbogen?
Ich arbeite zukünftig als Sozialassistentin und habe bei einem Träger einer Einrichtung einen Personalbogen und eine Einverständniserklärung ausgefüllt.
Nun habe ich ein besseres Angebot und würde dieses gerne annehmen.
Verpflichtet mich nun der Personalbogen bei der eigentlichen Stelle anzufangen?
3 Antworten
Aber selbst wenn der Personalbogen bzw. eine mündliche Zusage bindend wäre, hast Du in der Probezeit jederzeit ein Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen. Daher sollte das eigentlich kein Problem sein.
Wann sollte denn das 1. Arbeitsverhältnis beginnen?
Verpflichtet mich nun der Personalbogen bei der eigentlichen Stelle anzufangen?
Der Bogen stellt noch keinen Arbeitsvertrag dar - im Prinzip nicht einmal die Zusage eines Arbeitgebers hinsichtlich einer zu vergebenden Arbeitsstelle.
Der Personalbogen, die Einverständniserklärung alleine nicht.
Aber da Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden dürfen, kommt es wesentlich auf eure Gespräche an.
Habt ihr euch geeinigt gehabt, dann kann bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen/bestehen!