Hallo, die Antworten von EnnoBecker sind teilweise richtig. Der steuerfreie Arbeitslohn aus der Schweiz wird in der Anlage N-AUS aufgeführt. Der Umrechnungskurs für 2012 ist 82,5; dies ist vom Finanzamt vorgegeben (Bsp:: 20000 SFR - 20000 x 82,5 ./. 100 ergibt 16500 Euro. Dies wird unter Zeile 36 in der Anlage N-AUS eingeben. Die Werbungskosten hier werden in Zeile 71 aufgeführt. Solltest Du einen zweiten Wohnsitz in der Schweiz gehabt haben, kannst Du für den steuerfreien Lohn auch die doppelte Hausgaltsführung absetzen und dort erfassen. Das übrigbleibende Einkommen wird dann steuerfrei, allerdings in der Progression angerechnet. Da dies nicht ganz einfach in der Umsetzung sein kann, rate ich hier zu einem Steuerberater in der Grenzregion oder einem Lohnsteuerhilfeverein in dieser Gegend. Die haben öfter mit solchen Fällen zu tun.
Lieber Lucio13, der Verpflegungsmehraufwand für die gleiche dienstliche Abwesenheit werden bis 3 Monate steuerlich berücksichtigt.Wenn die dienstliche Abwesenheit an weniger als 3 Tagen die Woche getätigt wird, gilt diese 3-Monatsfrist nicht. Dies gilt über die gesamte Tätigkeit. Das bedeutet, dass Du in der nächsten Steuererklärung diese Verpflegungspauschale für das genannte Studium nicht mehr ansetzen kannst. Die Fahrtkosten kannst Du natürlich weiter abrechnen
Das mit der kurzfristigen Beschäftigung stimmt grundsätzlich. Allerdings wirst Du bei einer Beschäftigung dieser Art zwischen Schulabschluss und Lehrausbildung als berufsmäßig angesehen und somit ist diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Wenn Du allerdings die Minijob-Regeln beachtest (unter 450,00 Euro je Monat) bist Du ohne Befreiungsantrag nur in der Rentenversicherung pflichtig. Von dieser kannst Du Dich vor der Beschäftigungsaufnahme befreien lassen lassen. Die Arbeitgeber haben in der Regel diese Formulare vorliegen.
Im ersten Geschäftsjahr muss immer monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige FA gegeben werden. Die Finanzämter genehmigen gewöhnlich die sog. Dauerfristverlängerung, d.h. die Meldung muss zum 10. des übernächsten Monats abgegeben werden. Bei monatl. Dauerfristverl. muss eine sog. Umsatzsteuersondervorauszahlung gezahlt werden, die dann mit der Dez.-Umsatzsteuervoranm. verrechnet wird. Ab dem 2. Jahr teilt das Finanzamt mit, ob evtl. eine viertelj. Umsatzsteuervoranmeldung erstellt werden kann. Dies hängt von der Höhe der Jahressteuer ab. Wenn der Betrag zwischen 1000 Euro und 7500 Euro liegt, wird viertelj. gemeldet. Auch hier gibt es die Dauerfristverl.; allerdings ohne Sondervorauszahlung.
Hallo, die vorherigen Antworten stimmen grundsätzlich. Zu beachten ist jedoch, dass die Kurzfristigkeit nur dann geht, wenn nach den Ferien weiterhin die Schule besucht oder direkt ein Studium aufgenommen wird. Sollte eine Ausbildung oder frw. soziales Jahr geplant sein, kann man aufgrund Berufsmäßigkeit keine kurzfristige Beschäftigung ausüben.
Die Frage, ob nach Wegfall der zweijährigen Antragsfrist für Antragsveranlagungen neben der vierjährigen Festsetzungsfrist zusätzlich auch die sog. Anlaufhemmung zu berücksichtigen ist, beschäftigt seit geraumer Zeit die Rechtsprechung. Einspruchsverfahren, die sich auf diese Frage beziehen, ruhen vor dem Hintergrund zweier anhängiger Revisionen Kraft Gesetz. Sofern die Finanzverwaltung die rückwirkende Antragstellung bis sieben Jahre verweigert, sollte auf die Anordnung vom OFD Frankfurt vom 11.11.2010 verwiesen werden.
Moin, wenn Du im Einzelhandel Ware erwirbst (hier das Fahrrad) bekommst Du einen grünen Beleg (Ausfuhrbescheinigung), in dem der Mitarbeiter des Fahrradgeschäftes die diversen Beträge und den Mehrwertsteuerbetrag aufführt. Den Beleg legst Du bei Zoll vor, lässt ihn abstempeln und gehst nochmal in den Laden und lässt Dir die Steuer auszahlen. Beim Versand sendet der Lieferant eine Ausfuhrbescheinigung mit. Du als Empfänger regelst das dann auch mit dem Zoll.
Servus, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die neue Beschäftigung gemäß dem Datenvereinbarungsgesetz bei der zuständigen Krankenkasse zu melden. Normalerweise gilt hier eine Frist von 14 Tagen, sofern keine Sofortmeldung aufgrund der Art der Beschäftigung verpflichtend ist. Da die meisten Lohntätigkeiten ausgesourct werden und die 14-Tage-Frist nicht immer eingehalten werden kann, ist es ratsam, bei seiner Krankenkasse telefonisch kurz den neuen Arbeitgeber zu nennen. So vermeidet man unnötigen Schriftwechsel.
Hallo, Deine Firma muss Dir mitteilen, bei welcher Krankenkasse sie Dich angemeldet hat. Die Krankenkasse erstellt dann für die PKV eine Bescheinigung über die Versicherungspflicht gem. SGB IV. Aufgrunddessen wird dann Deine Versicherung bei der PKV kraft Gesetzes beendet. Wenn die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nur vorübergehend war/ist, rate ich, bei der PKV einen Ruhensvertrag abzuschliessen, damit Du wieder zum alten Tarif dort versichert bist.
Hallo, zum Jahresanfang gibts immer ein Software-update. Kleine updates werden online geladen, sollte sich unterjährig gravierende Änderungen z.B. im Lohnbereich geben, gibts auch hier eine neue software. Die kostet ca 100,00 bis 130,00 Euro brutto.
Hallo, hier kommts drauf an, ob Du veranlagt geworden bist. Wenn ja, bekommst Du spätestens im August des Folgejahres eine Aufforderung mit Androhung von Zwangsgeld. Wenn nein, "kannst" du die Steuererklärung einreichen und das rückwirkend für 5 Jahre.
Hallo, wenn man sich für die Fahrtenbuchmethode entschieden hat, muss man jedes Jahr die tatsächlich gefahrenen Kilometer nachweisen. Rückwirkende Eintragungen sind nicht möglich. Wenn das Fahrtenbuch vom FA nicht anerkannt wird, stellt es auf 1%-Regelung um.
Hallo, wenn ein Arbeitnehmer in 2010 die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 49950 Euro und in 2011 die JAE-Grenze von 49500 Euro vorauss. überschreiten wird, wird er ab 01.01.2011 nicht mehr versicherungspflichtig. Wenn er im Januar 2011 die Versicherung in der GKV kündigt, kann er zum 01.04.2011 die Kasse verlassen und sich privat versichern.
Bei einer Beschäftigung mit 20 Wochenstunden wirst Du versicherungspflchtig zur Rentenversicherung, wenn Du die Tätigkeit tagsüber ausübst. Wenn Du überwiegend nachts oder am Wochenende arbeitest, bleibst Du versicherungsfrei. Bei beiden Beschäftigungsarten wirst in der KV und PV der Studenten versichert.
Hallo, wenn der AN im Minijob (<400,00 Euro) nicht gesetzlich krankenversichert ist, also PKV, dann zahlt der AG 15 % pauschale Rentenversicherung, 0,6 % f. U1, 0,14 % f. U2. Sollte der AN keine Steuerkarte vorlegen, fallen noch 2 % pauschale Lohnsteuer an. Pauschale Krankenversicherung ist somit nicht fällig
Hi, allgemein kannst Du eine Pauschale von 120,00 Euro ansetzen. Dies wird in der Regel ohne Belege anerkannt. Allerdings ist der Begriff "Arbeitskleidung" klar definiert. Darauf musst Du achten - keine Kleidung z.B. für Service-Mitarbeiter in der Gastronomie
Üblicherweise wurden die Steuerbescheide für 2008 nach §165 AO teilweise vorläufig erklärt. Ich habe z.B. mit der Steuererklärung 2009 die Anlage mit dem häuslichen Arbeitszimmer für 2008 und 2007 mit eingereicht. Dies wurde ohne weiteren Aufwand mit der aktuellen Steuererklärung nachgezahlt
Die Einkommensgrenze wird immer monatlich berechnet. Wenn Dein Freund nun z.B. am 15. des Monats mit 250,00 Euro den Job beginnt, muss man dies auf 30 Tage hochrechnen und kommt nun auf 500,00 Euro fiktives Entgelt. Die vers.pflichtigen Beiträge werden für den 1. Monat aus 250,00 Euro berechnet.
Hallo, wenn sie Kleinunternehmer ist, weist sie auch keine Mehrwertsteuer aus. Normalerweise muss sie dies aber in der Rechnung aufführen mit dem Hinweis auf den Paragraphen im Umsatzsteuergesetz. Hier kannst Du sie darauf ansprechen.
Um eine kurzfristige Beschäftigung eingehen zu können - hier für 2 Monate befristet - muss bei Beschäftigungsbeginn die Befristung bestätigen. Nachträglich ist hier im sozialversicherungsrechtlichen Sinne eine Korrektur nicht möglich (§ 8 SGB IV)