Verpflegungsmehraufwand bei Überstunden
Kann man den pauschalen Satz von € 6,00 auch dann bei der Einkommensteuer absetzen, wenn dieser durch Überstunden zustande gekommen ist und nicht durch Reisetätigkeit. z.B. 10 Stunden Arbeit + 1 Std. Fahrzeit früh und abends, ergibt 12 Stunden.
Danke für die Hilfe
1 Antwort

Nein, der Verpflegungsmehraufwand ist nur absetzbar wenn die Kosten durch eine Verlegung des beruflichen/betrieblichen Mittelpunkts zustande kommen. Darunter fallen die Überstunden eigentlich nicht. Ausser du musstest du Überstunden an einem anderen Arbeitsplatz leisten. Und selbst dann würde es erst ab 14 Stunden gelten.