Vereinfachter Antrag alg2?

2 Antworten

Zu Deiner letzten Frage dachte ich schon, dass man versuchen sollte, die Geschäftsunfähigkeit rückwirkend nachzuweisen und die Verträge rückgängig zu machen. Das ist zwar nicht ganz einfach, halte ich aber für möglich in der Gesamtschau.

Dazu könntest Du Dir einen Beratungshilfeschein holen und für 10,-€ oder 15,-€ Eigenanteil einen Anwalt aufsuchen.

Man würde dann evtl. ein psychiatrisches Gutachten einholen, in dem angesichts der später diagnostizierten Manie in Zusammenhang mit den Anzeigen, den gehäuften Käufen und Verträgen, ein damals vorliegender manischer Schub bescheinigt wird.

Das würde ich unbedingt versuchen.

Anfang des Jahres .....habe ......Verträge abgeschlossen, darunter auch eine Lebensversicherung und eine Riesterrente.

Ergo ist dort noch keinerlei Vermögen vorhanden ..... denn erst einmal werden da wohl die Abschlussgebühren einbehalten. Also kündige bitte diese Verträge - bzw. stelle sie ruhend.

Ansonsten folge dem Rat von Andri123 und hole Dir juristischen Rat .

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1_02_2019.pdf

https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/