Unterhaltszahlung bei Besuch der FOS?

2 Antworten

Soweit es sich dabei um eine Erstausbildung handelt besteht Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern - und soweit Du jünger als 25 bist haben Deine Eltern auch Anspruch auf Kindergeld für Dich und Du kannst "weiterhin" kosen frei über einen Elternteil in der GKV versichert werden, soweit die Eltern in dieser Form krankenversichert sind.

U.U. besteht auch Anspruch auf Bafög ( soweit Du volljährig bist und / oder nicht mehr im elterlichen Haushalt lebst.)

Keine Ahnung, was Du meinst. Bitte den Sachverhalt vvvv
(von vorn, vollständig und verständlich) schildern, dazu nicht nur das Feld für die Überschrift, sondern auch das Textfeld nutzen und dann eine nachvollziehbare Frage formulieren, bitte.