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2 Antworten

Die Meldepflicht gilt für den Hauptwohnsitz. Als Hauptwohnsitz ist jener Ort definiert, der dein Lebensmittelpunkt ist. "Lebensmittelpunkt" meint nicht nur "wo du dich am meisten aufhältst" sondern wo deine hauptsächlichen sozialen Bindungen bestehen. Von Freund, Familie, Lebensgefährten bis pflegebedürftige Person kann darunter alles fallen. Soziale Bindungen. Aus dem was ich lese, befindet sich durch deine Beziehung dein Freundes- und Bekanntenkreis somit in Nordhausen. Es ist nicht erforderlich, dass du physisch präsent bist.

Wohin lässt du deine Post schicken, bestimmt zur Adresse deines Freundes? Wenn du durch die Gegend reist und dabei vorübergehend woanders unterkommst ist das deine Sache. Du wohnst bei deinem Freund. Somit bist du dort meldepflichtig.

Dasselbe gilt für Nebenwohnsitz. Hast du irgendwo eine Wohnung gemietet, oder wohnst bei jemanden zur Untermiete, musst du das als Zweitwohnsitz angeben (und Zweitwohnsitz-Steuer bezahlen). Untermiete und damit Meldepflicht besteht auch, wenn du die Wohnung mit jemandem teilst, ohne dass hierfür Geld fließt.

Meldevergehen können echt teuer werden!! Ich durfte mehrere hundert Euro bezahlen, weil ich es vergessen hatte, mich nach einem Umzug in eine neue Stadt dort anzumelden. Schlicht vergessen. Der Umzug war vor einem Jahr.

Die Meldepflicht gilt für Einwohner und für Ausländer gleichermaßen.

Hoffe meine Ausführungen und Erfahrungen helfen dir. Viel Erfolg!

Wenn das alles zutrifft, was Du schreibst, Dann mußt Du Dir höchstens bei den Übernachtungen bei AirBnB Gedanken machen, denn die Eigentümer dieser Wohnungen/Schlafstellen halten oft nicht die Meldepflicht ein. Damit gehst Du immer straffrei aus, denn die Meldepflicht besteht nur für Hotels und AirBnB.