Überholverbot Zeichen 277?
Bin ich mit einem Krafter u. einem PKW Anhänger nun ein PKW oder ein LKW?
Im KFZ Schein vom Fahrzeug steht VAN zur Güterbeförderung bis 3,5t u. beim PKW Anhänger zul. Gesamtgewicht von 2,7t also gesamt 6,2t
Ich überholte einen LKW im Verkehrzeichenbereich 277, das besagt LKW Überholverbot. Daraufhin haben die Sheriffs mich 25 km verfolgt um mir das zu erklären das das geschriebene gilt. Kann ein Van plötzlich zu einem LKW mutieren?
1 Antwort
Die Bezeichnung von Zeichen 277 lautet Überholverbot für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t. Das Gewicht des Anhängers zählt mit - also hättest Du dort nicht überholen dürfen (und ja, ich habe das ergoogelt, nicht gewusst).
Ja, ging mir genauso. Allerdings ist zwar auf dem Schild ein LKW abgebildet - irgendwie muss man es ja symbolisieren, in der Bezeichnung des Schilds aber nicht von einem LKW die Rede. Ich habe keine BE-Fahrerlsubnis, würde aber meinen wollen, dass dies im Rahmen des Erwerbs derselben thematisiert worden sein müsste.
Hallo Answer 123, mit deiner Tendenz bin ich zwar anderer Ansicht. Ein Van ist ein PKW zur Güterbeförderung bis 3,5t. Ob jetzt nun ein Anhänger dranhängt oder nicht, kann der doch nicht plötzlich zum LKW werden. Busse mit Anhängern sind ja auch vom LKW Überholverbot ausgenommen. BE Führerschein sagt doch auch aus, das führen eines KFZ mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 7t. PKW mit Anhänger bis 7t. Oder warum wählten die Hersteller den Begriff 'VAN'? Vielleicht bin ich mit meiner Auffassung auch auf dem Holzweg, aber dann sollte der Gesetzgeber das eindeutig definieren.
Die Frage ist doch: Bin ich mit einem Van ein LKW oder PKW. Laut der Erklärung zum Verkehrzeichen 277 sind PKW's ausgeschlossen. Zitat: Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen. Pkws und Kraftomnibusse sind aus diesem Verbot ausgenommen.
Genau das ist die Frage: Ist ein VAN zur Güterbeförderung ein Personenkraftwagen oder ein Lastkraftwagen? Die Begrifflichkeit deutet eher letzteres an, eine eindeutige Antwort auf diese Frage habe ich im Netz bislang aber nicht gefunden. Diese Foren-Diskussion aus dem Jahr 2015 zeigt exemplarisch, wie kompliziert die ganze Sache ist.
Letzten Endes sehe ich diese Beurteilung außerhalb unserer Möglichkeiten. Versuch es doch mal auf einer Plattform wie z.B. frag-einen-anwalt.de. Da bekommt man gegen vergleichsweise kleines Geld eine juristisch fundierte Antwort von einem Rechtsanwalt.
Danke für die freundliche Diskussion über ein schwieriges Thema.
Würde ich nach meiner Recherche genauso einschätzen. War mir vorher auch nicht bekannt, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers hier mitzuzählen ist.
Was hier noch zusätzlich etwas verwirrend ist, ist die Tatsache, dass PKW von dem Überholverbot ausgenommen sind. Ich tendiere aktuell aber dazu, einen "VAN zur Güterbeförderung" NICHT als Personenkraftwagen einzustufen. Dass eine Fahrzeugkombinantion, die mit einem BE-Führerschein geführt werden darf, in der Kombination mit einem Anhänger als LKW einzustufen ist, wenn sie über über 3,5 t zul. Gesamtmasse kommt, muss man allerdings auch erst mal kapieren.