Kann ich Umgangsausschluss beantragen?
Hallo. Meine Story ist etwas kompliziert und möchte auch nicht alles erläutern. Ich habe zwei Kinder mit meinem Ex, wir waren nicht verheiratet. Die Tochter ist zehn Jahre alt und mein Sohn sechs Jahre alt. Wir haben uns getrennt, da war mein Sohn sieben Monate alt. Er kennt seinen Vater also nicht. Da dieser sich nie gekümmert hat. Nun hat er vor ca einem Jahr auf Umgang geklagt. Das Verfahren ist schon abgeschlossen. Meine Tochter hat geäußert, dass sie keinen Kontakt möchte. Warum da möchte ich nicht näher drauf eingehen, wäre sonst alles zu viel.
Mein Sohn hat gesagt, er möchte ihn kennenlernen. Nun wurden begleitete Umgänge beschlossen, die auch am Voraussetzungen geknüpft sind. Nun hätte der erste Umgang schon im Januar stattfinden sollen, laut Beschluss. Ich war schon bei der Caritas zu einem Vorgespräch. Die Caritas hat versucht, mit dem Vater Kontakt auf zu nehmen. Diesen haben sie einmal erreicht, dort teilte er mit, er sei krank und seitdem erreicht ihn weder die Caritas noch das Jugendamt, so dass diese mitteilen, sie können keine Umgänge einleiten, da der Vater nicht mitzieht. Kann ich ihn nun von den Umgängen ausschließen lassen? Ich meine, was soll das, erst klagt er auf Umgang und dann nimmt er ihn nicht in Anspruch und ist auch nicht zu erreichen für die vom Amt!? Hat jemand Erfahrung? Bitte melden. Danke. Falls noch fragen aufkommen, einfach schreiben.
1 Antwort
Hallo :)
Leider ist mir die Frage nicht ganz klar.
Inwiefern möchtest du ihn "von den Umgängen ausschließen"? Offensichtlich nimmt er diese ja nicht war. Fordert demnach die titulierten Umgangszeiten nicht ein.
Den Beschluss, in welchem der Umgang festgelegt worden ist, kann grundsätzlich nicht "zurückgenommen" werden.
Man könnte lediglich einen neuen Antrag stellen, dass der Umgang nicht stattfindet. Da der Kindsvater den Umgang jedoch nicht einfordert, sehe ich aktuell keinen Sinn darin.
Sofern der Kindsvater plötzlich wieder Kontakt möchte und den Umgang einfordert, wäre ein Antrag bei Gericht natürlich sinnvoll, um das Kindeswohl zu wahren.
Was sagt denn das Jugendamt bzw. die Caritas dazu? Wie soll weiter verfahren werden?
Vielleicht wäre ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt sinnvoll für dich. Familiengerichtlichen Angelegenheiten sind oft nicht einfach und für alle Beteiligten nervenaufreibend.
Ich wünsche dir und deinen Kindern viel Kraft und alles Gute.