Fehlerhafte Teilungserklärung

2 Antworten

Eine Änderung der Teilungserklärung ist möglich.. Allerdings muss sie muss durch die Eigentümergemeinschaft geändert werden.

Dies muss grundsätzlich durch einen Beschluss aller Miteigentümer geschehen, es sei denn in der Teilungserklärung ist vorgesehen, dass diese auch durch einen Mehrheitsbeschluss geändert werden kann. Darum sollte man diese Änderung bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen.

Sollte die Eigentümerversammlung der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen, so kann man dieses möglicherweise gerichtlich durchsetzen. Denn es besteht möglicherweise ein Anspruch aus §§ 242, 313 BGB auf Änderung der Teilungserklärung.

Dieter, verstehe ich dich richtig::

Der Miteigentumsanteil bezog sich auf eine bestimmte 3-Zi-Wohnung samt Keller. Der Voreigentümer hat einen zusätzlichen Kellerraum erworben und in der Folge den MEA im Wohnungsgrundbuch ändern (erhöhen) lassen. Du hast somit die Wohnung mit zwei Kellerräumen, die im Aufteilungsplan mit einer bestimmten Nummer verzeichnet sind, erworben. Ein Kellerraum soll nicht mehr existieren.

Einfach verschwinden oder sich in Liuft auflösen kann sich auch ein Kellerraum nicht. Was sagen die Grundrisszeichnungen aus? Wurden vielleicht mehrere Kellerräume zusammen gelegt (verschmolzen)? Oder was ist der Grund der Nichtexistenz?