Teil des gewährten freien Tages vom Urlaubskonto?
Ich arbeite in einer Arztpraxis mit 7 Angestellten MFAs und 2 Azubis. Unser Arbeitgeber hat uns seit Jahren immer den letzten Arbeitstag im Quartal zusätzlich freigeben. Nun hat er angekündigt, dass diese freien Arbeitstage zum Teil (genaue Angaben zum "Teil" habe ich noch nicht erhalten) nun künftig vom Überstundenkonto abgezogen werden. Darf ein vom AG zusätzlich gewährter freier Tag anteilig von den Überstunden abziehen?
3 Antworten
Entweder er gibt Euch bezahlt frei oder aber ihr müsst an diesem letzten Tag im Quartal jeweils wieder arbeiten.
Diese Tage sozusagen als "Betriebsferien" anzusetzen geht nicht, da das dem Sinne der Erholung während eines Urlaubs widerspricht.
Andererseits hat der AG hinsichtlich abzubummelnder Überstunden Weisungsbefugnis:
https://www.anwalt.org/ueberstundenabbau/
Wann darf ich Überstunden abbauen?
Sollte es keine entsprechende vertragliche Vereinbarung geben, darf der Vorgesetzte von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Ob und wann Sie Überstunden abfeiern, kann dieser anordnen. Es gibt keine Regelung im Arbeitsrecht, dass Sie Überstunden abbauen können, wenn es allein Ihr Wunsch ist.
Wenn ich das richtig verstehe, ist an dem Tag der Betrieb geschlossen. Arbeitszeiten die auf diesen Tag fallen wurden euch bisher bezahlt freigestellt und sollen in Zukunft Minusstunden werden.
Was in meinen Augen tatsächlich gehen würde, währen für diesen Tag Betriebsferien Anzusetzen und es euch vom Urlaub abzuziehen. Das geht aber nur insofern, als das euch immer noch mindest 14 Tage im Jahr zusammenhängend zur freien eigenen Urlaubsplanung habt.
Was nicht geht sind Minusstunden. Denn ihr stellt ja eure Arbeitskraft zur Verfügung, der AG nimmt sie an diesem Tag nur nicht an, kann euch also kein Minus geben. Da aber euer AG die Dienstpläne erstellt und das Recht hat, eure Stunden im Rahmen eures Vertrages frei einzuteilen, kann er euch den Tag tatsächlich vorarbeiten lassen. So das der Tag gegen schon vorhandene Plusstunden gegengerechnet werden kann.
Ergo vorarbeiten und dann den Tag frei bekommen geht, den Tag Minusstunden bekommen und die Stunden nacharbeiten geht nicht.
Also entweder ändert er eure Dienstpläne, so dass ihr in den Wochen davor den Tag reinarbeitet oder er setzt Betriebsurlaub an.
wenn das eine Interne Absprache war und nicht im Arbeitsvertrag verankert war, dann kann er die freiwillige Leistung zurücknehmen und du mußt den Tag arbeiten oder für das Freimachen eben Ü -Stunden opfern.
das kann ich dir leider nicht beantworten, solch einen Fall hatte ich noch nie.
einfach mal bei eurer Gewerkschaft anrufen und den Fall schildern.
Wenn der 2. Punkt nicht der Fall wäre, dann würde es doch unfair werden ggü denen, die Überstunden zuvor gemacht haben. Wie so oft gibt es bei uns halt Kollegen, die oft Überstunden machen, um alles noch abzuarbeiten und andere Kollegen, die immer pünktlich den Stift fallen lassen und somit gar keine Überstunden haben. Die zweite Kategorie würde doch dann den ganzen freien Tag geschenkt bekommen, während die erste Kategorie den Tag anteilig "bezahlen" würde, um es mal deutlicher zu machen.
Vielen Dank schon mal für die Antwort! Die Praxis ist jedoch an den Tagen geschlossen, man hat also gar nicht die Wahl arbeiten zu gehen oder nicht. Darf also der AG bestimmen, wann ich Überstunden zu nehmen habe? Bzw. werden bei einem ausgeglichenen Überstundenkonto dann daraus Minusstunden, die ich an anderen Tagen dann erarbeiten muss?