Steuerklasse in Deutschland, wenn Ehepartner im Ausland?

1 Antwort

Es trifft die häufigste antwort in Steuerfragen zu:

Es kommt drauf an.

Leider hast Du die wichtigsten Informationen nicht genannt.

Werdet Ihr Eure Wohnsitze so separat beibehalten und Euch gegenseitig besuchen?

Oder wird eine der beiden Wohnungen die Ehewohnung und einer von Euch hat dann für die Arbeit eine doppelte Haushaltsführung?

Das geht erstmal nach den tatsächlichen Verhältnissen, die man aber anpassen könnte, wenn es anders günstiger ist.

In der beschriebenen Konstellation würdet Ihr jeweils im Wohnsitzland wie Junggesellen behandelt.

Man könnte aber eine der Wohnungen zur Ehewohnung machen udn dann hättet Ihr beide dort den Wohnsitz und somit die unbeschränkte Steuerpflicht.

Dann gibt es ggf. noch Sondervorschriften für Grenzgänger.

Es ist eine Rechnenaufgabe, die nur ein(e) Steuerberater/-in mit Euch lösen kann, der sich mit beiden Ländern auskennt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986