Steuerklasse 6?

2 Antworten

Der Erstjob bleibt wie bisher, vermutlich LSK I.

Wahrscheinlich führst Du durch die Kombination zu wenig Lohnsteuer ab. Gib mal in einen Nettorechner die Gesamtsumme von 3.500 mit LSK I ein. Das wäre letztendlich (nach Steuererklärung) der richtige Betrag, also 460,-€.

Nun für Erstjob 230,- und für Zweitjob 110,-, sind 340,-. Also 120,-€ monatlich zu wenig.

Und zur Abgabe einer Steuererklärung bist Du verpflichtet, und zwar nächstes Jahr.

Die zweite und jede weitere Anstellung wird nach Steuerklasse VI abgerechnet.

Außerdem die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, es wäre eine Nachzahlung möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986