Steuerfrage: Kontoführungsgebühr/en für nicht Anlage N veranlagte?

3 Antworten

Du kannst 16 € pauschal für Kontoführungsgebühren in die Anlage R eintragen (wirken sich in der Regel aber nicht aus, weil man ja die Werbungskostenpauschale von 102 € erst mal überschreiten muss) - nicht alles.

Ob bei Deiner Frau anteilige Kontoführingsgebühren als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind, hängt von der Art der Einkünfte Deiner Frau ab - die benennst Du aber nicht.


Das sind bei euch beiden Werbungskosten, PUNKT!