Entsorgung von Grünabfällen durch pflege öffentlicher Flächen steuerlich geltend machen?

1 Antwort

Eine zweifelsohne originelle Idee die so mancher von uns gerne aufgreifen würde. Dummerweise läßt sich das aber in keine Rubrik einordnen.

Sonderausgaben(außergewöhnliche Belastungen) können es nicht sein, denn es fehlt an der Zwangsläufigkeit.

Haushaltsnahe Dienstleistung kann es nicht sein da die Entsorgung außer Haus stattfindet. Zur Erinnerung: Weder die öffentliche Grünfläche noch der Entsorgungsbetrieb sind auf Deinem Grundstück. Zudem dürften Müllgebühren auch keine Dienstleistungen sein.

Wenn Du nicht so schrecklich wortkarg gewesen wärst, wüßte man zumindest, ob das Eigentum nun privat genutzt oder vermietet ist. Man wüßte auch, ob das Pflegen des öffentlichen Grüns Ausdruck teutonischen Ordnungssinns ist oder aber, es eine dahingehende Vereinbarung mit der Kommune gibt. Es wären Konstellationen denkbar wo man doch eine Möglichkeit im gewünschten Sinne finden könnte.

Was ich mich vor allem aber frage ist, wieso Du die Grünabfälle nicht zum nächsten Friedhof bringst. Da wird so was doch ständig abgeholt. Da niemand weiß, wer was hingelegt hat, ist das zudem kostenfrei.