Steht Fahrpreisnacherhebung auf Führungszeugnis?

2 Antworten

Nein - du hast zivilrechtlich deine Schulden beglichen. Strafrechtlich ist alles okay, nix passiert. Also keine Relevanz für ein Führungszeugnis und in eine Personalakte gehört das nicht rein, wir leben nicht in einem Überwachungsstaat.

Nein, das steht nicht im Führungszeugnis. Die Fahrpreisnacherhebung ist eine rein zivilrechtliche Sache des Bahnunternehmens. Unabhängig davon steht aber bei Vorsatz noch eine Straftat im Raum: Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)

Und in deiner Personalakte steht das höchstens, wenn du bei der Bahn arbeitest.

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