Skibindung falsch eingestellt - haftet das Sportgeschäft?

2 Antworten

Im Prinzip ja. Nur versuche mal die Kausalität nachzuweisen. Das fängt schon damit an, dass Du nachweisen mußt, dass zwischen Justierung und Unfall nicht selber an der Bindung manipuliert wurde. Das geht weiter damit, dass man nachweisen muß, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß waren und sich bis zum Unfall nicht verändert haben. Und das schließt damit, dass man darlegen können muß, dass bei einer richtig eingestellten Bindung der Unfall nicht geschehen und die Folgen nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden wären.Bei so vielen Unbekannten sollte man sich nicht allzu viel Hoffnung auf Schadensersatz machen.

Kommt es wegen einer fehlerhaften Einstellung der Sicherheitsbindung zum Sturz mit Verletzungsfolgen, beispielsweise wegen Nichtauslösung oder umgekehrt wegen Öffnung der Bindung ohne jegliche Gefahrensituation, besteht eine Haftung des Fachbetriebs.

Allerdings muss bewiesen werden, dass die fehlerhafte Einstellung der Bindung für den Sturz verantwortlich war– und das ist meist schwierig.

Der Skifahrer trägt aber eine Mithaftung, wenn er bei den Angaben zu Fahrkönnen, Gewicht und Körpergröße falsche Angaben gemacht hat, so dass daraus eine fehlerhafte Einstellung der Bindung resultiert.