Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen bei kommunaler ehrenamtlicher Tätigkeit pfändungsfrei. Wer stellt die Freibeträge auf einen P-Konto fest?

1 Antwort

Ja, sie sind pfändungsfrei.

Siehe auch hier:

https://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html

Um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, stellst Du einen  formlosen Antrag schriftlich oder mündlich beim Vollstreckungsgericht. 

Eine Anhebung ist ab dem Datum der Antragsstellung, aber nicht rückwirkend möglich.