Waisenrente trotz schulabbruch?

1 Antwort

Waisenrente gibt es nur während tatsächlicher Ausbildungszeiten, Kindergeld aber auch während einer viermonatigen Übergangsfrist oder wenn man die Ausbildungssuche nachweist. Tja, zum Kindergeld wäre noch vieles mehr zu sagen.

Soviel ich weiß ist es andersrum bei der waisenrente musst du es nachweisen und hast 4 Monaten Zeit und bei Kindergeld hast du bis 21 oder sowas habe ich gelesen

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@Angelina716

Ja, beim Kindergeld besteht bis zum 21. Lebensjahr ein Anspruch, wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist. Und vermittelbar bist. Wie gesagt, ist das Thema Kindergeld sehr komplex.

Wesentlich einfacher ist es mit der Waisenrente. Ohne Ausbildung kein Anspruch. Aber versuch gern Dein Glück mit Deinen eigenen Kenntnissen.

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@Andri123

Kann ich auch Schule suchend mich melden oder geht dass nur mit arbeit würde gerne Schule weiter machen?

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