Schulpflicht mit 18 in Bayern?

1 Antwort

Die Schulpflicht endet in dem Schuljahr, in dem du das 18. Lebensjahr vollendest. Dabei ist es unerheblich, ob du bis dahin einen Abschluss erlangt hast. Jedoch erlaubt dir das Land Bayern, auch nach Vollendung des 18. Lebensjahrs den Abschluss zu machen.