Schimmelbefall in Mietwohnung?

2 Antworten

Im Prinzip - nicht Du musst vor Gericht ziehen, sondern der Vermieter, wenn Du Dich weigerst die Rechnung zu begleichen. Dann muss er Dir aber auch ein Verschulden nachweisen. Und die Aussage, Du habest nicht richtig / ausreichend geheizt und gelüftet genügt da nicht.

"Wir haben leider nur private Haftpflichtversicherung und keine Rechtschutzversicherung."

Eine RSV benötigst Du auch nicht!

Melde den Schaden schriftlich der Privathaftpflichversicherung, unberechtigte Forderungen wehrt diese für dich ab, notfalls auch vor Gericht.

katzen123 
Fragesteller
 24.08.2023, 08:53

Ich habe meine private Haftpflichtversicherung gefragt. Sie hat mir gesagt, dass diese Abwehr von unberechtigten Ansprüch ist nicht in meinen Vertrag enthalten :(.

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Alarm67  24.08.2023, 11:46
@katzen123

Das kann ich mir nicht vorstellen, ist Blödsinn!

Das ist für gewöhnlich in jeder Privathaftpflichtversicherung enthalten!

Aber unabhängig von dieser ominösen Aussage:

Melde den Schaden schriftlich dieser Versicherung!!! Du bist dazu vertraglich verpflichtet, solche Schäden unmittelbar/zeitnah der Versicherung mitzuteilen!

Und dann wirst Du ja sehen, was die machen, wie die reagieren!

PS:

Bei welcher Gesellschaft besteht diese Privathaftpflichversicherung?

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