Zahlt der Vermieter in einem Altbau für einen Schallschutz?

3 Antworten

Der Vermieter vermietet die Wohnung wie besichtigt.

Innerhalb einer Sanierung wird er den Schallschutz zwar bezahlen, aber ggf. auf die Miete umlegen

Es kommt darauf an, wie stark die Störung ist, wann sie am meisten beeinträchtigt, tagsüber / Nachts, etc. Die Überlegung, "Der Vermieter vermietet die Wohnung wie besichtigt" zieht m.M. nach nicht. Es kann durchaus sein, daß bei d. Besichtigung Niemand in der darüber liegenden Wohnung war. Es handelt sich also um einen Mangel, der erst nach Einzug festgestellt wurde u. daher zu einer Mietminderung berechtigt. Die Minderungshöhe ist natürlich schwer fest zu machen, aber 10% würde ich schon ansetzen, je nach Beeinträchtigung. Da helfen z.B. Zeugen, ein sog. Lärmprotokoll über einen längeren Zeitraum, etc. Und Durchhaltevermögen gegenüber dem Vermieter. Jedenfalls hat in meinem persönlichen Fall der Eigentümer eine Schallschutzkonstruktion einbauen lassen, ohne Mieterhöhung.

Kommt darauf an wann die Wohnung das letzte mal renoviert bzw. saniert wurde. Verpflichtet ist der Vermieter nicht, was nicht heißen muss das er völlig uneinsichtig ist. Ich würde ihn einfach bei der nächsten Gelegenheit mal danach befragen. Die meisten Fußbodenbeläge wie Teppichboden oder Laminat/Parkett mit oder ohne Trittschalldämmung werden in aller Regel auch von den Mietern finanziert und verlegt.