Rückverfolgung von Kontoständen im Erbfall?

2 Antworten

Wie hier schon gesagt 10 Jahre.

Allerdings ist auch zu beachten, das für alte Kontoauszüge Gebühren erhoben werden, umso älter, umso höher die Gebühren.

Per Gesetz müssen die die Kontobewegungen der letzten 10 Jahre speichern/archivieren!

Mit Glück können die auch noch länger darauf zurück greifen.