Manchmal bin ich doch sehr erstaunt über die Fragen und ich schreibe zwei Sätze, obwohl mir die Worte fehlen.

  • Eine Mietwohnung kann man nicht erben.
  • Du bist Empfänger von Sozialleistungen, damit du nicht auf der Straße leben musst, weil du nicht arbeiten kannst, willst oder darfst?
  • Du fragst ernsthaft, ob du noch eine zweite Wohnung auf Staatskosten besser ausgedrückt mit dem Geld der Menschen von deren Lohn die Steuern abgezogen werden, finanziert bekommst?
  • Hinter dem Berg an der Autobahn gibt es wenn man hoch genug klettert, das Schlaraffenland, man kann aber auch schnell auf dem höchsten Müllberg in Deutschland erwachen...
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Bitte melde dich beim Jugendamt. Du bist unter 21 Jahre alt.

Es wird Gründe geben, weshalb du auf der Straße lebst.

Du hast Anspruch auf Förderung und Unterstützung nach SGB VIII, ggf Eingliederungshilfe, Integrationsfachdienst der mit der Agentur des Arbeitsamtes zusammenarbeitet und ggf. auch einen Rehaberater beim Arbeitsamt.

Sollte eine seelische Erkrankung die länger als 6 Monate anhält und den Trend dazu bildet mitursächlich sein, kannst du zusätzlich einen GdB (Grad der Behinderung beantragen). Dieser hilft dir Leistungen zur Gesundheit oder Eingliederungshilfe leichter zu beantragen.

Das muss ein erfahrener ASD vom Jugendamt mit dir erstellen bzw. die oben schon erwähnten caritativen Vereine.

Du kannst dich auch an Pro Familia oder Frauenberatungsstellen wenden.

Bahnhofsmissionen und Obdachlosenhäuser sind meines Erachtens für eine junge Frau nicht die erste Adresse.

Es gibt betreute Intensivwohnformen für junge Erwachsene. Bitte google danach. Diese haben Sozialarbeiter.

Eine Adresse für Menschen mit Behinderung ist die EUTB, diese ist im Bundesteilhabegesetz verankert.

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute und ich verspreche dir, wenn du an dich glaubst und deinen Fähigkeiten wieder vertrauen kannst und bereit bist Hilfe zur Selbsthilfe anzunehmen, wirst du ein besseres Leben führen und deine Ziele erreichen, Stufe für Stufe, Schritt für Schritt. Nur du kannst den ersten Schritt dazu tun und du hast den Mut gefunden dies hier zu tun.

Alle Liebe.

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Dann bist du mit deiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft.

Du zahlst deinen Anteil an Miete und Nebenkosten?

Deine Mutter erhält ALG I? Wenn ja, habt ihr sicher genug zum Lebensunterhalt.

Wenn nein, hilf ihr beim Antrag auf Bürgergeld und man wird euch zusammen veranlagen, das heißt es wird geprüft, ob dein Gehalt für euch beide reicht. Wenn ja, musst du für deine Mutter sorgen.

Sie hat das sicher auch für dich getan, wie du ja schreibst.

Willst du nicht für die Kosten deiner Mutter aufkommen, hilft ein Auszug in eine eigene Wohnung.

Dann bildet deine Mutter eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

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Ich habe eine in Teilen eine andere Auskunft vom Jobcenter erhalten.

Bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig.

Bis zum 25. Lebensjahr oder Ende der Ausbildung gehört ein Kind das im Haus, Wohnung der Eltern lebt zu deren Bedarfsgemeinschaft bzw. bildet eine mit diesen.

Ausnahme: Das Kind bekommt selbst ein Kind. Dann bildet es ab dem Zeitpunkt der Geburt eine eigene BG.

Die Unterhaltspflicht besteht m.E. weiterhin, bis die erste Ausbildung abgeschlossen wird.

Wenn das Kind vor dem Erreichen des 25. Lebensjahr bei den Eltern auszieht und Bürgergeld verlangt, kann das Jobcenter eine begründete Zustimmung verlangen, bspw. wenn der Ausbildungsort an einem anderen Ort ist. Es kann sein, dass dies regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Um ALG I zu erhalten, muss m.E. eine Erwerbstätigkeit von mindestens ein oder zwei Jahren vorausgegangen sein und Gründe zur Beendigung selber vorliegen, die nicht zur Ablehnung durch Selbstverschulden (eigene Kündigung) führen.

Wenn deine Eltern bereits Bürgergeld erhalten, bist du wahrscheinlich ohnehin in deren Bedarfsgemeinschaft @Unbekannt 19999 User gelöscht???

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Meine Antwort unter Vorbehalt:

Normalerweise kommt die BG auf dich zu, wenn dein Unternehmen gemeldet ist und sendet dir jährlich eine Anfrage.

Du hast aber im Umkehrschluss auch die Pflicht und als Arbeitgebergehört hast du eine Holschuld gesetzlicher Vorgaben.

Ich würde der BG ehrlich schreiben, dass du davon ausgegangen bist, dass du mit der Anmeldung gedacht hast, dass du alles ordentlich erledigt hast.

Wahrscheinlich werden Sie das Gehalt deiner Mitarbeiter erfragen und dir rückwirkend die Beiträge berechnen. Ich hatte mal eine 450 Euro-Kraft, da waren es 48 € pro Jahr, ich habe das immer online gemacht.

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Der Besitzer der Wohnung ist zuständig und nächster Ansprechpartner ist dein Vermieter bzw. die Hausverwaltung, wenn er Vermietungsverwaltung delegiert hat.

Die Meldung muss schriftlich am besten fotodokumentiert per Einwurfeinschreiben erfolgen und du solltest dir handwerkliche Arbeiten besser schriftlich genehmigen lassen, dass man dir kein (Mit-) Verschulden anlasten kann.

Sehr hilfreich ist die Dokumentation mit Fotos (digital enthalten sie das Aufnahmedatum) und Zeugen.

Zum Einwurfeinschreiben: Das ist sicherer als mit Rückschein, da es als angenommen gilt, wenn der Brief im Kasten landet. Jeder Briefkastenbesitzer ist verpflichtet, diesen zu leeren, tut er es nicht, ist es zu seinem Nachteil bei einem Einschreiben.

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Meine Antwort unter Vorbehalt, ich bin kein Experte:

Ich habe früher professionell Musik gemacht. Wenn deine Veranstaltung dem Allgemeinwohl bzw. einem guten Zweck von öffentlichem Interesse zukommt, ist m.E. eine Umsatzsteuer von 7% möglich.

Bis zu einer bestimmten Summe pro Jahr kannst du ein Gewerbe auch umsatzsteuerfrei führen.

Bei einer Band handelt es sich in der Regel immer um eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts).

Wenn die gesamte Einnahme gespendet wird und du keinen Gewinn erzielst, kann man dir hierfür auch keine Steuern berechnen. Hast du ein Gewerbe kannst du im Umkehrschluss aber Werbungskosten geltend machen, die Theatermiete, die Anfahrt, die Kostüme, Schminke, Dienstleister. Wenn du diese über die Tickets finanzierst, dann hast du Einnahmen, die du im Gegenzug verrechnest.

Dann gibt es aber auch noch eine Möglichkeit über das Ehrenamt.

Wenn du unsicher bist, musst du nicht die hohen Kosten eines Steuerberaters zahlen, sondern kannst dein Finanzamt fragen, die sind nämlich auch verpflichtet zu den den gesetzlichen Vorgaben zu beraten.

Meine Erfahrungen liegen allerdings mehr als 10 Jahre zurück.

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Sachverhalt:

Du hast behauptet, dass du eine IP-Adresse von jemandem herausgefunden hast und diese digitale Adresse an die Polizei weitergibst und zur Anzeige bringst, da eine vereinbarte Leistung von einem Fremden nicht erbracht wurde?

Unabhängig davon: Mit welchem Fremden vereinbart man eine Leistung?

Dies hat aber nicht gestimmt und du bist scheinbar geprellt worden.
Nun droht die Gegenseite mit Anzeige und fordert Erpressungsgeld und droht dir mit Haft.

Das hört sich sehr unglaubwürdig an und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei solche Auskünfte gibt. Das entscheidet sich in einem Verfahren.

Wäre ich in deiner Situation, ich würde zur nächsten Polizeidienststelle tagsüber, wenn die Kriminalpolizei da ist, vorbeifahren, den Fall ehrlich berichten, das Handy mit allen Nachrichten vorzeigen und fragen, was sie dir raten.

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