Handwerker besteht auf Bargeld?

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Der Handwerker sollte wissen, dass es dich 20 % der Lohnkosten kostet, wenn er keine Überweisung akzeptiert. Wenn nicht, musst du es ihm sagen.

Wenn er das davor nicht klargestellt hat, kannst du ihn ja fragen, ob er lieber 20 % weniger will oder dass du über den Fall mit dem Finanzamt redest.

Sinn des § 35 a EStG ist, dass Schwarzarbeit bekämpft oder aber zumindest 20 % billiger als legale Arbeit wird. Wenn ein Handwerker das nicht einsieht und meint, Kunden wüssten das nicht, müssen die Kunden ihm das "erklären".

Manche Leute stellen sich sehr blöde, aber § 35 a Abs. 5 S. 3 (von Obelix zitiert) ist ein ziemlich einfacher Satz. Wer den nicht lesen kann, sollte auch keine Gesellenprüfung schaffen.