rentenhöchstbetrag

1 Antwort

Deine Frage ist unverständlich. Daher versuche ich meine Antwort breit zu fächern:

  1. Beitrag: Es gibt zwei Beitragsbemessungsgrenzen in der GRV. Die der alten Bundesländer liegt zur Zeit bei 67.200,- €, in den neuen bei 57.600,- €. Auf jährliches Bruttoeinkommen, welches über diesen Grenzen liegt wird kein Beitrag zur Rentenversicherung erhoben. Der Beitrag beträgt zur Zeit 19,6% (19,6% von 67.200,- € = 13.171,20 € / 12 Monate = 1.097,60 €).

  2. Rente: Die Höhe der Altersrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zu- oder Abgangsfaktor.

Entgeltpunkte erwirbt man jedes Jahr, in dem man Beiträge zahlt. Zur Errechnung wird dein persönliches Jahresbrutto durch das Durchschnittsbrutto der Bevölkerung geteilt. Liegst du genau im Durchschnitt, so erhälst du 1 Entgeltpunkt. Für Kindererziehung gibt es bis zu 3 "Bonuspunkte".

Der aktuelle Rentenwert wird von der Bundesregierung jedes Jahr im Juli neu festgelegt (oder auch nicht), er liegt im Westen zur Zeit bei 27,47 €, d.h. soviel ist heute jeder deiner Entgeltpunkte an Monatsrente wert.

Der Rentenartfaktor bei der Altersrente ist 1.

Der Zu- und Abschlagsfaktor hängt davon ab, ob man sich an die Regelaltersgrenze hält, oder eben früher oder später als man soll in Rente geht.

Hat man also jedes Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, und das 50 Jahre lang, so kann man bei einem Zugangsfaktor von 1 (also zur Regelaltersgrenze in Rente gegangen) von einer Bruttorente von monatlich 2.482,39 € ausgehen.