Rentenauszahlung komplett bei Auswanderung nach Algerien?

2 Antworten

Grundsätzlich nein, denn die Rentenversicherung ist keine Ansparleistung wie etwa ein Sparkonto, bei welchem Dir die Summe sofort zusteht.

Die in die Rentenkasse monatlich eingehenden Beträge sind dazu da, die monatlich vorhandenen Rentenansprüche auszuzahlen.

Du bekommst also Deinen Rentenanspruch ebenfalls erst dann wenn Du die Voraussetzungen (z.B. das erforderliche Alter) erreicht hast, und zwar aus den Beiträgen, welche dann in die Rentenkasse einfliessen.

Davon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, welche Du am Sinnvollsten bei der Rentenversicherung direkt erfragen kannst.

Über diesen Link kannst Du nach einer Beratungsstelle vor Ort recherchieren:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, sich das Versicherungsguthaben auszahlen zu lassen.

Es liegen keine detaillierten Sachverhaltsangaben vor. Weitere Auskünfte kann man daher nicht geben.