Rechnungen erstellt ohne Steuernummer?

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Die Steuernummer ist eine Pflichtangabe auf der Rechnung, die auch Kleinunternehmer machen müssen. Da eine Rechnung auch aus mehreren Dokumenten bestehen kann, würde ich sagen, ein Brief mit Bezug auf Rechnungsnummer und Datum, in dem die Steuernummer nachgereicht und um Abheftung des Briefes zusammen mit der Rechnung gebeten wird, reicht aus (bin gespannt, ob die anderen das genauso sehen). Der Hinweis aufs Kleinunternehmerdasein wurde aber in die Rechnungen aufgenommen? Da es dann für die Kunden ja eh keinen Vorsteuerabzug gibt, ist denen die Unvollständigkeit der Rechnung wahrscheinlich egal, das Finanzamt mag das aber anders sehen, da die Steuernummer den Rechnungssteller identifizierbar macht.

EnnoWarMal  06.05.2020, 08:29

Sehe ich anders.

Zwar gebietet § 14 (4) UStG die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung.

Aber § 14 (1) Satz 1 UStG bestimmt, dass eine Rechnung jedes Dokument ist, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

Damit hat die Fragestellerin eine Rechnung gestellt. Die Angaben nach § 14 (4) UStG sind notwendig, wenn der Leistungsempfänger Vorsteuer ziehen will.

Da hier jedoch ein Vorsteuerabzug ohnehin ausgeschlossen ist, ist hier nichts zu veranlassen. Gar nichts.

Der Hinweis aufs Kleinunternehmerdasein wurde aber in die Rechnungen aufgenommen?

Das ist praktisch, aber auch unnötig. Es kann ja ohnehin keine Vorsteuer gezogen werden.

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