Provision im Callcenter wird bei Steuererklärung als Arbeit aus Selbstständiger Arbeit gewertet?
Hallo und schönen guten Abend,
ich habe eine Steuererklärung vom letzten Jahr gemacht, wo ich noch das ganze Jahr im Callcenter gearbeitet habe und habe jetzt die Antwort bekommen das ich 700 Euro zurückzahlen soll. Die Begründung ist das meine Provision Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit darstellen, was mich wundert da ich dort befristet als Angestellter tätig war und meine Provision bereits in meinem Lohn versteuert wurde.
Ich gehe davon aus einen Fehler bei den Angaben zur Provision gemacht zu haben und wollte hier noch einmal fragen was erfahrene Leute dazu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rico
3 Antworten
Rechtsbehelf vom Bescheid lesen!
Du musst dem Bescheid also widerrufen und Deinen Fehler korrigieren!
Klingt seltsam.
Ist denn die Provision in den Zahlen Deiner Lohnsteuerbescheinigung enthalten?
Kommt die Provision von dem Jobcenter, oder von den Unternehmen, deren Waren/Dienstleistungn vermittelt wurden?
Wird wohl daran liegen:
"Ich gehe davon aus einen Fehler bei den Angaben zur Provision gemacht zu haben"
Um beurteilen zu können, ob Du was falsch angegeben hast, müsstest Du bitte mal verraten, wie Du denn die Provision angegeben hast?
Hab alles über eine Steuerapp gemacht und meine E-Mail wurde gehackt deswegen habe ich keine Einsicht in die eingetragenen Daten...
Wird wohl daran liegen das ich überhaupt Provision angegeben habe, wie bereits oben erwähnt.
Ich werde einen Antrag auf Änderung stellen und meine Jahresabrechnung beilegen, dort wird es bemerkbar sein das meine Provision bereits mit versteuert wurde. Oder reicht dies als Nachweis nicht ?
Was verstehst Du denn unter "Jahreabrechnung"? Wenn Du die Lohnsteuerbescheinigung meinst, die liegt dem FA bereits vor.
Je nachdem, wie diese aussieht, kannst Du die Gehaltsabrechnung beilegen, in der die Provision mit enthalten ist.
Die Firma, von der die SteuerApp stammt, sollte auch in der Lage sein, Dir die Daten zukommen zu lassen.
Die Provision ist in meiner Lohnsteuerbescheinigung erhalten und kam direkt vom Arbeitgeber am Ende des Monats auf den Gehalt.