Progressionsvorbehalt Verkauf Immobilie Ausland?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Artikel 7 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Deutschland und Rumänien ist der Verkauf in Rumänien steuerpflichtig (wenn er nach dem dortigen Recht steuerpflichtig ist).

In Deutschland wäre der Verkauf nicht steuerpflichtig, da nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.06.2017 – IX R 37/16

Also keine Gefahr.

Hast Du nur vom Verkaufserlös gelebt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke, meine Frage betraf den PROGESSIONSVORBEHALT, wurde hier auch erwähnt. Was für eine Bedeutung, Konsequenzen hat es in solche Situation (wie oben beschrieben)?

In Rumänien ist/war der Verkauf steuerpflichtig, Steuer schon abgeführt, ganz normal.

Und nein, habe nicht vom Erlös gelebt.

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@marbob

Es war mir schon klar, das Du nach dem Progressionsvorbehalt gefragt hast.

Dazu war es aber notwendig zu prüfen, wo eine Steuerpflicht, wenn überhaupt vorliegt und ob der Vorgang in Deutschland steuerpflichtig wäre, wenn das Objekt in Deutschland wäre.

Ohne eine putativ Steuerpflicht in Deutschland kann es keinen Progressionsvorbehalt geben.

Daher mein Urteil: "Keine Gefahr."

Zwei weitere wichtige Antworter hier, einer davon selbst Steuerberater haben mir schon das Urteil "Hilfreich" gegeben und auf eine eigene Antwort verzichtet. Ein sicheres Zeichen, dass ich richtig liege.

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@wfwbinder

Einer gesonderten Antwort bedurfte es hier nicht. Es war alles drin.

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Meiner Meinung nach müsste man prüfen ob der Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig ist.