Pflegeheim Zuzahlung im Voraus oder am Monatsende?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, die von den Pflegekassen zu zahlenden Leistungsbeträge werden bei vollstationärer Pflege (§ 43) zum 15. eines jeden Monats fällig. Evtl. hilft dir diese Seite etwas weiter : http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/87a.html
mfg