Negativer Basiszins - sollte ich eine Steuererklärung abgeben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Basiszins positiv ist. Das war nicht der Fall. Also wird zukünftig beim Verkauf auch keine Vorabpauschale für 2021 angerechnet.

Sofern Du keine Verkäufe von Wertpapieren getätigt hast, wurden daher alle ausländischen Kapitalerträge (nämlich keine) korrekt versteuert (nämlich mit einem Steuerbetrag von Null). In KAP-INV würden nur Nullen eingetragen.

Also musst Du keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Ich danke Ihnen für die Antwort. Ich habe keine anderen Gewinne erzielt (ich habe keine ETFs oder Aktien usw. verkauft). 

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@Manuel137

Dann liegen die Verpflichtungsgründe alle nicht vor, d.h. Du kannst zurück zur Hängematte... nächstes Jahr um diese Zeit stellt sich wieder die Frage, ob der Basiszins positiv ist oder ob es Verkäufe gab.

PS: Ist Dir klar, dass Du gerade 801 EUR steuerfreie Einkünfte verschenkt hast?

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