Negativer Basiszins - sollte ich eine Steuererklärung abgeben?

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Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Basiszins positiv ist. Das war nicht der Fall. Also wird zukünftig beim Verkauf auch keine Vorabpauschale für 2021 angerechnet.

Sofern Du keine Verkäufe von Wertpapieren getätigt hast, wurden daher alle ausländischen Kapitalerträge (nämlich keine) korrekt versteuert (nämlich mit einem Steuerbetrag von Null). In KAP-INV würden nur Nullen eingetragen.

Also musst Du keine Einkommensteuererklärung abgeben.