Ncht- und Wochenende-Zuschlag?

4 Antworten

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag / Tarifvertrag an. Meistens wird der Stundenlohn in bestimmten Stufen erhöht. Manche Arbeitgeber zahlen auch einen pauschalen Zusatzbeitrag für Schicht- und Wechselschichtarbeit.

Ist beides keine Pflicht, solange im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung nicht explizit vereinbart. Für Nachtarbeit gilt aber, dass entweder ein angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage gewährt werden müssen (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Nachzulesen im AV und/oder Tarifvertrag!