Müsse Zuschläge rückwirkend ausgezahlt werden?
Ich arbeite bei der Caritas als Fahrer mit AVR Vertrag.
Auf meine Anfrage hin bekommen wir jetzt Zuschläge (Wochenende / Feitertage) ausbezahlt.
Im Januar waren das bei mir immerhin 50 Euro.
Kann ich die Zuschläge auch rückwirkend einfordern und für welchen Zeitraum ?
Wann wären sie verjährt ?
2 Antworten
Was steht denn im AVR-Vertrag? Oder ist der AVR-Vertrag nun z.B. durch ein Urteil neu ausgelegt worden o.ä.? Gibt es bei der Caritas keinen Betriebsrat oder Kollegen, die in der Gewerkschaft sind?
Kurioserweise ist der betriebsrat die alte chefin, die die zuschlaege nivht gezahjt hat, vielleicht aus unwiissenhheit
Es ist ein ganz normaler avr vertrag.
Die anderen fachkraefte bekommen den zuschlag schon immer.
Ich muesstevihn fuer 3/jahre nachfordern koennen ?? Duerfte dann bestimmt ueber 1000 EUR sein .
Betriebsrat gibts. GEWERKSCHAFT nein,
Es ist ein ganz normaler avr vertrag.
Die anderen fachkraefte bekommen den zuschlag schon immer.
Ich muesstevihn fuer 3/jahre nachfordern koennen ?? Duerfte dann bestimmt ueber 1000 EUR sein .
Betriebsrat gibts.