Mutter verbietet mir den Kontakt zum kleinen Bruder?

1 Antwort

Grundsätzlich hast du einen gesetzlichen Anspruch auf den Kontakt mit deinem Bruder, soweit das Kindeswohl dem nicht entgegen steht (§ 1685 Abs. 1 BGB).

Aber ob es wirklich im Interesse deines Bruders ist, diesen Anspruch gerichtlich geltend zu machen? Die Entscheidung musst am Ende du treffen, ich würde aber erst mal den Kontakt mit dem Jugendamt suchen und dort um Vermittlung in der Sache bitten. Wenn das nicht hilft, bleibt in letzter Instanz immer noch der Gang zum Familiengericht.