Muss man Privatwagen in Betriebsvermögen Überführen???
Ich habe seit 2 Jahren ein Nebengewerbe (Fotograf) und einen Hauptberuf als Angestellter. die dabei anfallenden gewerblichen (nebenberuflichen) Fahrten setze ich derzeit mit 30ct je Km als Pauschale ab. Muss ich, da ich ca 70% gewerbliche km habe, nun meinen 10 Jahre alten gebrauchten Privatwagen jetzt in das Betriebsvermögen überführen und 1% versteuern???
Ich danke schon mal für die Antworten.
2 Antworten
Ja, da die betriebliche Nutzung über 50 % liegt, ist es notwendiges Betriebsvermögen und muss aktiviert werden. die Behandlung als gewillkürtes BV (Aktivierungswahlrecht) ist nur bis 50 % zulässig.
Ich würde aber nciht die 1 % Regelung wählen, sondern nach der tatsächlichen Nutzung die Kosten aufteilen und dafür ein Fahrtenbuch führen.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/selbstaendige-040.htm
Irgendwie verwirrend.
kann mir mal jemand die gesetzliche grundlage nennen. das Finanzamt sagt das ich das nicht machen muss.....
Ich bin ja nicht nur selbstständig sondern Angestellter mit Gewerbe. Und soweit ich weiss kann mich niemand zwingen meinen privaten PKW meiner Firma zu verkaufen. Und dann dafür Steuern zahlen zu müssen. ODER???