Muss man Privatwagen in Betriebsvermögen Überführen???

2 Antworten

Ja, da die betriebliche Nutzung über 50 % liegt, ist es notwendiges Betriebsvermögen und muss aktiviert werden. die Behandlung als gewillkürtes BV (Aktivierungswahlrecht) ist nur bis 50 % zulässig.

Ich würde aber nciht die 1 % Regelung wählen, sondern nach der tatsächlichen Nutzung die Kosten aufteilen und dafür ein Fahrtenbuch führen.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/selbstaendige-040.htm

Irgendwie verwirrend.

kann mir mal jemand die gesetzliche grundlage nennen. das Finanzamt sagt das ich das nicht machen muss.....

Ich bin ja nicht nur selbstständig sondern Angestellter mit Gewerbe. Und soweit ich weiss kann mich niemand zwingen meinen privaten PKW meiner Firma zu verkaufen. Und dann dafür Steuern zahlen zu müssen. ODER???