Finanzamt will Abitur Zeignis?

2 Antworten

Bis zum 18. Geb. wird das Kindergeld ohne Wenn und Aber gezahlt. Für Kinder, Ü18, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Bitte nachlesen im "Kindergeldmerkblatt" und wenn diese nicht erfüllt sind, muß Kindergeld zurück gezahlt werden.

Ansprechpartner ist normalerweise die Familienkasse. Wenn da also noch was zu regeln h. nachzuweisen ist, dann los.

Deine Mutter als Kindergeldberechtigte hätte den Schulabbruch melden müssen u d sie wird auch diejenige sein, die ggf. zurückzahlen muss - denn sie hat beim Kindergeldantrag unterschrieben, dass Sie alle relevanten Änderungen melden wird.

Dein Wunsch nach ein, zwei Jahren Ruhe von der Schule - schön und gut, aber etwas naiv: sowas geht nunmal nicht auf Kosten der Allgemeinheit!