Muss ich falsche Berechnung des Gehaltes im Arbeitsvertrag melden?

1 Antwort

Wenn sich das einfach so im Dreisatz umrechnen lässt, hast Du Recht, 21 Stunden entsprechen dann im Vergleich zu den 35 Stunden 60%.

Aber "vielleicht" ist ja dennoch alles korrekt, nämlich dann, wenn sich das aus welchen Gründen auch immer nicht einfach so per Dreisatz berechnen lässt.

Ich würde das ansprechen, denn ansonsten läufst Du Gefahr, dass die, wenn ein Fehler vorliegt, irgendwann drüber stolpern und Du alles wieder zurück zahlen kannst/darfst.

Vermutlich unterliegt das der gesetzl. Verjährung, so dass der AG alles der mind. letzten drei Jahre zurück fordern kann/darf.

Es sei denn, das die Verjährung per Arbeitsvertrag auf 6 Monate verkürzt wurde, was zulässig wäre!