Erwerbsunfähigkeitsrente mit 60 bei 80% Schwerbehinderung?

3 Antworten

Hallo Polly1,

informiere dich einmal hier:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/rente/73773/erwerbsminderungsrente_voraussetzungen_und_tipps

Ausserdem könnte es in eurem Fall von Vorteil sein, Mitglied beim VDK zu werden. Der Mitgliedsbeitrag soll (?) erschwinglich sein. Der Kosten - Nutzen Effekt zahlt sich in den meisten Fällen letztlich aus. Der Vorteil, ihr werdet nicht nur von erfahrenen Fachleuten beraten, sondern ggf. auch vor Gericht vertreten. Allein steht ihr auf verlorenen Posten und dein Mann steht diese zusätzliche, psychische Belastung neben seiner Berufstätigkeit möglicherweise nicht durch.

Lasst euch nicht nur vom VDK beraten, sondern zieht zeitgleich den behandelnden Arzt mit ins Boot.

Viel Glück !

Hallo Polly1,

Sie schreiben:

Erwerbsunfähigkeitsrente mit 60 bei 80% Schwerbehinderung?
Mein Mann ist 60 Jahre und Berufskraftfahrer ( nur Wochenende Zuhause) und zu 80%Schwerbehindert. Anfang 2017 Nierenkrebs mit Entfernung der linken Niere,außerdem schon 2x operiertem Darmverschluss mit teilweiser Darmentfernung und Hüftleiden sowie Herz und Kreislaufkrankheit.

Antwort:

Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB80) ausgewiesen!

Behinderung/Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keine Auswirkung!

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http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Ab Seite 15 unter dem o.a. Link der DRV!

Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen greift mit Jahrgang 1958 mit 61 Jahren + lebenslangen Abzügen bis 10,8 %!

Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen greift mit Jahrgang 1958 mit 64 Jahren ohne Abzüge!

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Wird Erwerbsminderungsrente vor dem 63-igsten Lebensjahr in Anspruch genommen, muß auch hier mit lebenslangen Abzügen in Höhe von bis zu 10,8 % gerechnet werden!

Allerdings werden in der Regel diverse, individuelle Zurechnungszeiten gegengerechnet!

Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt individuell beraten, welche Vorgehensweise für Sie die Günstigere" ist!

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http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente:

2018 - 60 = ca. 1958 geboren!

Da Ihr Mann vor dem 1.1.1961 geboren ist, greift hier in der Regel der Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn es sich bei der Bezeichnung "Berufskraftfahrer" tatsächlich um einen allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf handelt und die Leistungsfähigkeit Ihres werten Mannes in diesem Beruf nachweisbar und dauerhaft auf 3- bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Dieser Sachverhalt muß an Hand der eigenen Krankenakte mit ausführlichen Arzt-/Entlassungsberichten sehr detailliert, aussagefähig und plausibel nachgewiesen werden!

Trifft dies so zu, kann Ihr Mann bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit einreichen!

Wird diesem Antrag stattgegeben, kann ergänzend ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt nachgereicht werden!

Der Nachweis betreffs verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt sollte zusammen mit der zuständigen Agentur für Arbeit erbracht werden!

Hat er Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsrente ? 

Antwort:

Die Bezeichnung "Berufsunfähigkeitsrente" + "Erwerbsunfähigkeitsrente" wurde in der DRV im Rahmen einer Rentenreform zum 31.12.2000 abgeschafft (ausgenommen Altfälle bis 31.12.2000) und ab 1.1.2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt!

Wie letztendlich die Erfolgssaussichten sind, das hängt im Wesentlichen vom Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte ab!

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Für juristische Laien empfiehlt sich die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. VDK!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum fragst Du das hier?

Und - ist Dir nicht aufgefallen, dass Du von zwei verschiedenen Dingen sprichst?

Ja,Sorry. Hab mich verschrieben 🤔meinte die Erwerbsunfähigkeitsrente

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@Polly1

Das Ding heisst Erwerbsminderungs-Rente - Ansprechpartner ist die DRV - und nicht ein Forum für Finanzfragen.

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