Muss ich ein Bußgeld zahlen?

1 Antwort

Ich würde es umgehend zustellen und den Hörer in die Hand nehmen

Könnte teuer werden !

Bußgeld

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2 500 Euro (§ 73 Abs. 1a Nr. 7a bis d IfSG). Dies gilt insbesondere für Personen, die trotz Aufforderung keinen Nachweis über eine Masernimpfung oder -immunität vorlegen. Das Bußgeld kann vom Gesundheitsamt auch gegen die Leitung einer Einrichtung verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulässt.

Vollstreckung

Neben oder alternativ zum Bußgeld kann ein Zwangsgeld nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz in Betracht kommen. Die Masernimpfung kann jedoch auch bei schulpflichtigen Kindern nicht durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden: eine Zwangsimpfung kommt somit nicht in Betracht.