Steuern als Werkstudent und Selbstständiger?
Hey, ich hab da mal ne Frage.
Ich bin Werkstudent und arbeite 20 Stunden pro Woche in einem Betrieb. Daher muss ich auch nur geringe Sozialabgaben zahlen (ungefähr 10% Rentenversicherung). Nun habe ich aber festgestellt, dass ich noch nebenbei für rund 26 Wochen (da ich im Fernstudium bin) ein paar Stunden arbeiten darf und immer noch als Werkstudent gellte. Nun möchte ich mich nebenbei selbstständig machen und rund 4 Studen pro Woche nebenbei arbeiten. Da ich nun allerdings noch unter meinem Freibetrag von 9.984 Euro liege stellen sich für mich folgende Problem da:
- Wenn ich nun meine Selbstständigkeit beginne und mehr als meinen Freibetrag verdiene, bin ich dann offiziell immer noch Student? (Freibetrag rechnet sich ja aus den gesamten Einehmen zusammen)
- Wenn ich die Kleinunternehmerregelung anwende, steht mir dann (zusammen mit meinem jetztigen Job) ein Freibetrag von 22.000 Euro zu oder ist dies dann nicht möglich? Wenn Nein, wie wird das gehandhabt?
- Muss ich eine Einkommenssteuererklärung (bei Kleinunternehmerregelung unter gegebenen Umständen) abgeben oder nicht? + Eine EÜR müsste ich ja dann auch erst ab 17.500 Euro einreichen, oder?
Ich hoffe ich konnte meine Fragen einigermaßen verständlich rüber bringen und würde mich natürlich über eine Antwort freuen :)
Liebe Grüße Daniel
PS Was für neue Sozialabgaben kommen auf mich über den Freibetrag von 9984 Euro zu? (Bin ich dann Krankenversicherungspflichtig?) :)
2 Antworten
Bei Dir geht leider alles etwas durcheinander.
Da ich nun allerdings noch unter meinem Freibetrag von 9.984 Euro liege stellen sich für mich folgende Problem da:
Wie schaffst Du das? 20 Stunden pro Woche sind 1040 pro Jahr, da bist du ja im Bereich vom Mindestlohn, aber egal.
Mit der Anstellung ist Deine Sozialversicherungspflicht erfüllt, wenn Du in der Krankenversicherung der Studenten bist.
Bezüglich der Freibeträge musst Du Umsatzsteuer und Einkommensteuer völlig trennen.
Die 22.000,- gehören zur Umsatzsteuer. Wenn Du weniger als 22.000,- Umsatz (Einnahmen erwartest, bist Du Kleinunternehmer. Das muss aber nicht die beste Lösung sein. Wenn Deine Kunden Unternehmer sind, ist es für Dich besser mit Umsatzsteuer zu arbeiten und die Umsatzsteuer auf Deine Preise aufzuschlagen. Du bekommst das Geld extra, bist nicht belastet. Aber aus Deinen Kosten und Anschaffungen kannst Du die enthaltene Umsatzsteuer gegen rechnen.
In der Einkommensteuer wird der Gewinn (Einnahmen abzüglich Kosten) besteuert.für füllst Du die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung aus und das Ergebnis geht über die Anlage "S", oder "G" in die Einkommensteuererklärung.
Wenn ich nun meine Selbstständigkeit beginne und mehr als meinen Freibetrag verdiene, bin ich dann offiziell immer noch Student?
Student bist du, wenn du an einer Universität immatrikuliert bist. Auch dann noch wenn du 1 Million Euro im Jahr verdienst.
Wenn ich die Kleinunternehmerregelung anwende, steht mir dann (zusammen mit meinem jetztigen Job) ein Freibetrag von 22.000 Euro zu oder ist dies dann nicht möglich? Wenn Nein, wie wird das gehandhabt?
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregulung gilt nur für die selbstständige Tätigkeit.
Muss ich eine Einkommenssteuererklärung (bei Kleinunternehmerregelung unter gegebenen Umständen) abgeben
Ja
Hey, erstmal danke für deine Antwort!
Was muss ich, wenn ich die Kleinunternehmerregelung angehe an Steuer abzahlen (wenn Umsatz im Jahr höher als 9984 Euro unter gegebenen Umständen ist -> heißt mit Werkstudentenjob)?
Grüße